Anforderung der Steuererklärung durch das Finanzamt

Das Finanzamt fordert für eine Reihe von Steuerpflichtigen die Abgabe der Steuererklärungen vor dem 31.12. des Folgejahres an. Hierbei handelt es sich um eine vorzeitige Aufforderung, da grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die durch einen Steuerberater vertreten sind, automatisch eine Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärungen bis zum 31.12. des Folgejahres haben.

Die Begründung für eine vorzeitige Anforderung von Seiten des Finanzamts ist unterschiedlich. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass eine vorzeitige Anforderung zum 30.09. trotz Vertretung durch einen Steuerberater nicht zulässig ist, wenn dies allein mit den erwarteten hohen Einkünften und der Anwendung des Spitzensteuersatzes begründet wird.

Wir raten daher allen Betroffenen, genau auf die Begründung des Finanzamts zu achten und ggf. steuerlichen Rat einzuholen.



Eingestellt am 08.10.2011 von S. Arndt
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)