<< Lohnsteuerabzug: Neuerungen durch ELStAM | Lohnsteuerfreie Zusatzleistungen des Arbeitgebers >> |
Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten für neue Wohnungseinrichtung
Steuerberater in Köln: Definition der doppelten Haushaltsführung
Grundsätzlich liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn jemand außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung hat.
Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
In diesem Zusammenhang sind auch die Kosten für die Einrichtung einer neuen Wohnung am Beschäftigungsort beruflich veranlasst und damit steuerlich abzugsfähig, wenn der Vermieter die bisher im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung gekündigt hat und der Mieter deshalb umziehen musste. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene zivilrechtlich gegen die Kündigung hätte vorgehen können, dies aber unterlassen hat.
Ob er die zu Beginn der doppelten Haushaltsführung vorliegende Wohnsituation über Jahre hinweg beibehält oder nicht, entscheidet jeder frei. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Gründe irrelevant; eine doppelte Haushaltsführung liegt sogar dann vor, wenn der Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.
Steuerberater Hinweis:
Eine Einschränkung ergibt sich lediglich aus der Vorgabe, dass die Wohnung am Beschäftigungsort nicht größer als 60 qm sein darf. Die Fläche eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers zählt dabei extra.
Als sonstige Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind die Aufwendungen für solche Einrichtungsgegenstände berücksichtigungsfähig, die in der Wohnung am Beschäftigungsort benötigt werden und nicht auf andere Weise zu beschaffen sind. Diese entstehen etwa für
- Betten, Schränke und Sitzmobiliar,
- Küchen- und Badeinrichtung,
- Gardinen, Lampen und Geschirr sowie
- eine Waschmaschine.
Eingestellt am 30.11.2011 von S. Arndt
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.