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Erbbauzinsen: Einspruch prüfen
Eine solche Rückwirkungsproblematik birgt beispielsweise das Richtlinien-Umsetzungsgesetz von 2004. Mit diesem Gesetz hatte der Gesetzgeber bestimmt, dass im Voraus gezahlte Erbbauzinsen nicht mehr sofort im Zahlungsjahr in voller Höhe abgesetzt werden können, sondern auf die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt werden müssen. Diese verschärfte Gesetzeslage gilt schon für Erbbauzinsen, die noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Bundestag am 27.10.2004 verbindlich vereinbart und gezahlt worden sind.
Eine solche Rückwirkung verletzt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) aber das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Fortbestand des geltenden Rechts. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken muss nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz prüfen.
Steuerberater Hinweis:
- Haben Sie Erbbauzinsen noch vor der Einbringung des Gesetzes in den Bundestag vereinbart und im Voraus gezahlt, sollten Sie Ihren Steuerberater bitten, Einspruch gegen die Verteilung der Zinsen einzulegen und unter Berufung auf das vor dem BVerfG anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Dann können Sie später von einem positiven Richterspruch profitieren.
Eingestellt am 05.09.2011 von S. Arndt
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