Gemeinsame Immobilie bei Scheidung: Keine Grunderwerbsteuer

Bei Scheidung einer Ehe stellt der Umgang mit dem gemeinsamen Haus vielfach ein Problem dar. Geht eine Ehe in die Brüche, müssen sich die Eheleute häufig über den Verbleib der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses verständigen. Ehepaare mit finanziellen Spielräumen vereinbaren meist, dass ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen kauft und die Immobilie dann - gegebenenfalls mit den Kindern - alleine weiterbewohnt.

Steuerberater sollte Regelung um die Trennungsimmobilie begleiten

Für die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung sieht das Gesetz eine besondere Steuerbefreiung vor: Bei einem Grundstückserwerb (z.B. des hälftigen Miteigentumsanteils) durch den früheren Ehepartner des Veräußerers fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht mehr greift, wenn der Ex-Partner dem Erben seines zwischenzeitlich verstorbenen Ex-Ehegatten das Grundstück abkauft. Das gilt auch, wenn die Übertragung noch aus der Scheidung resultiert. Im Streitfall hatte das Ehepaar bei der Scheidung vereinbart, dass beide vorerst Eigentümer des gemeinsamen Einfamilienhauses bleiben. Die Frau ließ sich von ihrem Ex-Mann aber ein Ankaufsrecht für seinen halben Eigentumsanteil zusichern. Der Ex-Mann starb und wurde von seiner zweiten Ehefrau beerbt. Zwei Jahre später kaufte die Ex-Frau den halben Eigentumsanteil von der zweiten Ehefrau.

Die Vorinstanz muss in einem zweiten Rechtsgang nun prüfen, ob die Ex-Frau ihr Ankaufsrecht juristisch womöglich bereits vor dem Tod ihres Ex-Mannes ausgeübt und vor dem Ableben einen Übereignungsanspruch erworben hat. In diesem Fall könnte sie noch von der Grunderwerbsteuerbefreiung profitieren.

Steuerberater Hinweis:

  • Seit dem 01.09.2006 dürfen die Bundesländer ihren Grunderwerbsteuersatz in Eigenregie bestimmen, die Steuersätze variieren derzeit zwischen 3,5 % und 5,0 %.


Eingestellt am 03.10.2011 von S. Arndt
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