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Geplante Gesetzesänderungen zur Einkommensteuer und Steuerhinterziehung
Folgende Punkte sind aus der Sicht des Steuerberaters besonders erwähnenswert:
Riester-Rente
Ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulagenberechtigte soll eingeführt werden. Zulagenberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, können innerhalb von zwei Jahren nach Zusendung der Anbieterbescheinigung die Differenz nachentrichten. Die für ein zurückliegendes Jahr entrichteten Beiträge werden nicht beim Sonderausgabenabzug angesetzt.
Sozialversicherungsrenten an Verfolgte
Es soll nach dem Bundesentschädigungsgesetz in allen offenen Fällen Steuerfreiheit gelten.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Ab dem 1.10.2013 soll für Kirchensteuer auf zufließende Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren eingesetzt werden. Dann besteht kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer durch die Kreditinstitute oder erst im Veranlagungsverfahren einbehalten wird. Die Kirchensteuerpflicht dürfen die Kreditinstitute beim BZSt erfragen.
Steuerhinterziehung
Die Regelungen in § 370 AO zur Steuerhinterziehung sollen ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung auf Taten zu Ein- oder Ausfuhrabgaben sowie die Umsatzsteuer erweitert werden, die von einem anderen EU-, EWR- oder assoziierten Staat verwaltet werden.
Arbeitnehmer Sparzulage
Das Vermögensbildungsgesetz soll die Arbeitnehmer-Sparzulage für VL-Sparleistungen ab dem 1.1.2012 für bestimmte Immobilienvertriebsmodelle ausschließen, um den möglichen Missbrauch zu verhindern. Das betrifft auch vor 2012 abgeschlossene Verträge.
Fundstelle: Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, Regierungsentwurf 4.5.11).
Eingestellt am 22.06.2011 von S. Arndt
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