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Zeitnahe Betriebsprüfung: Neuerungen nicht nur für Steuerberater
Ab 2012 müssen Steuerberater und ihre Mandanten jedoch mit kürzeren Intervallen rechnen. Eine neue Verordnung führt die bundeseinheitlich geregelte, sogenannte zeitnahe Betriebsprüfung ein. Sie soll die Planungssicherheit der Unternehmen verbessern, indem der letzte Veranlagungszeitraum geprüft wird, für den sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Voraussetzung ist, dass die Unternehmer zu Effizienz und Kooperation bereit sind. Die Neuregelungen werden erstmals für Außenprüfungen angewendet, die ab 2012 angeordnet werden.
Beispiel:
Als einer der Vorteile - teilweise auch von Seiten der Steuerberater - der zeitnahen Betriebsprüfung wird angeführt, dass den Unternehmern die aufzuklärenden Sachverhalte noch besser in Erinnerung sind. Außerdem erhalten sie schneller Rechtssicherheit. Das Ergebnis der zeitnahen Betriebsprüfung wird in einem Bericht festgehalten, der den Unternehmer über die getroffenen Feststellungen informiert. Folgeprüfungen können später auf diesen Bericht aufbauen.
Auch im Hinblick auf die Firmenliquidität kann sich die zeitnahe Betriebsprüfung positiv auswirken: Auf der einen Seite reduziert sich die latente Gefahr erheblicher Steuernachzahlungen, weil das Finanzamt Ihnen eventuelle Mehrergebnisse nicht erst viele Jahre später präsentiert. Auf der anderen Seite lassen sich Ihre Steuerzinsen auf die Nachforderung vermeiden oder reduzieren. Denn diese fallen umso niedriger aus, je früher die geänderten Bescheide kommen.
Allerdings kann der zeitnahe Besuch auch zu einer Belastung werden, da Unternehmer den Besuch des Betriebsprüfers nun deutlich öfter in ihrer Firma erdulden müssen.
Steuerberater Hinweis:
- Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Betriebsprüfungen und den entsprechenden Vorbereitungen!
Eingestellt am 31.08.2011 von S. Arndt
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