Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Köln und Bonn: Handelsblatt mit Sonderveröffentlichung

Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren: Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Arndt mit Büros in Köln und Bonn wird als Spezialist in diesen Bereichen in einer Sonderveröffentlichung des Handelsblatts dargestellt.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung im Licht der Öffentlichkeit

Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zunehmenden Aufmerksamkeit in Bezug auf die strafbefreiende Selstanzeige bei Steuerhinterziehung ist der spezialisierte Berater mit Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater gefragt. Diese Voraussetzung erfüllen gerade einmal 1,3% aller deutschen Rechtsanwälte, so eine Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom 01.01.2014. Wenn der Berater dann auch noch Fachanwalt für Steuerrecht sein soll, erfüllen nur noch wenige in Köln und Bonn diese Voraussetzung.

Steuerstrafrecht ein Bereich für Spezialisten

Kaum ein anderer Rechtsbereich erfordert jedoch so sehr den Spezialisten wie das Steurstrafrecht. Denn Sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht muss der Berater Expertise aufweisen. Fehler können drastische Folgen für die Mandanten haben. Hinzu kommt als Bonus für den Mandanten, dass er nur einen Berater benötigt, was Zeit und Geld spart.

Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Veröffentlichung des Handelsblatts.



Eingestellt am 11.09.2014 von S. Arndt
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