Steuerberater Köln: Gründungsberatung für Ärzte und Zahnärzte

Der Weg in die Selbständigkeit ist eine existenzielle Angelegenheit. Der Arzt/Zahnarzt ist in der Regel unternehmerisch unerfahren. Damit nicht gleich zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit entscheidende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fehler auftreten, ist die qualifizierte und umfassende Beratung durch den Steuerberater und den Rechtsanwalt unerlässlich.

Mit unseren nachfolgenden Hinweisen wollen wir in groben Zügen den Rahmen einer Gründungsberatung durch den Steuerberater abstecken. Weder haben wir dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch bedeutet dies, dass alle genannten Punkte notwendig sind. Die Ausführungen sollen dazu dienen, Sensibilität für die zu erledigenden Aufgaben zu erzeugen. Gleichzeitig vermitteln wir einen Überblick über unsere Leistung als Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte in der Gründungsphase.

Behörden und Organisationen

Grundlegende Anlaufstelle für den Berufseinsteiger ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Hier ist der Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Zulassung zu stellen. Ist die Übernahme einer bestehenden Praxis geplant, kann der Bewerber sich in eine Warteliste bezüglich gesperrter Zulassungsbezirke eintragen lassen. Auch wird hier das Arztregister geführt, in welches man sich eintragen muss. Ist beabsichtigt, genehmigungspflichtige Tätigkeiten durchzuführen, ist dies mit der KV/KZV im Vorfeld abzuklären.

Die KV/KZV führt - aus unserer Sicht eine sinnvolle Maßnahme - regelmäßig Kurse durch, die dem Einsteiger das Wissen um die Erstellung der Kassenabrechnung vermitteln. In diesem Zusammenhang sollten auch Fragen zu Abschlagszahlungen und Budgetierung geklärt werden.

Daneben werden Ärzte und Zahnärzte Pflichtmitglied in der Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer. Die Kammern halten eine Reihe von Informationen bereit und sind auch Veranstalter von Fortbildungen.

Das Versorgungswerk

Die Altersversorgung sollte der Arzt/Zahnarzt bereits beim Berufsstart im Auge haben. Als niedergelassener Arzt/Zahnarzt besteht eine Pflichtmitgliedschaft im jeweils zuständigen Versorgungswerk. Anders als bei der BfA handelt es sich hierbei um eine Einrichtung, die ausschließlich die Altersversorgung des Berufsstands beinhaltet. Als Mitglied sollte der Arzt/Zahnarzt die Befreiung von der BfA beantragen und gleichtzeitig den Übertrag der Anwartschaften von der BfA auf das Versorgungswerk initiieren.

Der Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte

Von Anfang an stehen wir unseren Mandanten in allen Fragen rund um das Thema Steuern, Finanzamt und Sozialversichrung beratend zur Seite. Viele Selbständige sind von der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben bei Gründung der Praxis zunächst einmal überwältigt. Damit sie sich wirklich auf das Wesentliche konzentrieren können, halten wir insbesondere in der Gründungsphase dauernd Kontakt und sind Ansprechpartner.

Als Steuerberater melden wir dem Finanzamt die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und kümmern uns um die Vergabe der neuen Steuernummer. Wir erledigen alle Aufgaben rund um das Personal, so etwa die Anmeldung zur Sozialversicherung.

Im Anschluss daran bearbeiten wir die laufende Buchhaltung, Erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und bereiten die betriebswirtschaftlichen Auswertungen individuelle für Ihre Bedürfnisse vor. Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellen wir die Gewinnermittlung und die notwendigen Steuererklärungen für das Finanzamt. Parallel dazu – und das ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Kanzlei – werden unsere Mandanten fortlaufend beraten, damit eine Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen immer gewährleistet ist.

Ein ganz wichtiger Punkt in der Anfangsphase ist ferner der Kontakt der Ärzte und Zahnärzte mit Banken. Ob nun die Finanzierung des Praxiskaufs oder neuer Instrumente, die Vereinbarung von Kreditrahmen für die laufende Praxis oder die Prüfung günstiger Konditionen für Guthabenkonten: Der Steuerberater ist auch hier Fachmann und wichtiger Berater. Kreditinstitute verlangen eine Reihe von Unterlagen vor und während der Geschäftsbeziehung. Diese stellen wir in der von der Bank gewünschten Form zur Verfügung.

Der Rechtsanwalt für Ärzte und Zahnärzte

Gerade der Start in die Selbständigkeit ist auch von vielen rechtlichen Fagestellungen geprägt. Dies sind sowohl die Themen der vertraglichen Gestaltungen bei Kauf bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis als auch Vereinbarungen mit Labors, Mitarbeitern, Lieferanten, Vermietern, privatärztlichen Verechnungsstellen, etc. An diesen Punkten werden entscheidende Weichen gestellt.

Unser Angebot

Als Ihr Steuerberater in Köln für Ärzte und Zahnärzte stehen wir Ihnen als Existenzgründer zunächst im Rahmen eines kostenlosen ersten Termins zur Verfügung. Hier erläutern wir unsere vielfältigen Leistungen als auch die daraus resultierenden Steuerberaterkosten für Ärzte/Zahnärzte. Sprechen Sie uns an.



Eingestellt am 01.08.2011 von S. Arndt
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