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Steuerberater für Schifffonds: Kosten der Fonderrichtung nicht sofort abziehbar
Schiffsfonds können - auch nach teilweiser Änderung der steuerlichen Grundlagen - als Anlageform aus der Sicht des Steuerberaters nach wie vor interessant sein.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hohe Kapitalbedarf für den Erwerb und Betrieb eines Tank- oder Containerschiffs nicht selten über eine Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) gedeckt wird. An dieser beteiligen sich verschiedene Kapitalanleger als Kommanditisten.
Für den Anleger (Kommanditisten) ist steuerlich besonders interessant, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds
- als Betriebsausgaben sofort abgezogen werden können oder
- als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Steuerberater Hinweis:
- In seinem Urteil geht der BFH auch auf die Abschreibungsdauer hochseetauglicher Tankschiffe ein und schätzt die Nutzungsdauer heutiger Modelle auf 17 Jahre. Die amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung gehen noch von einer zwölfjährigen Nutzungsdauer aus.
Eingestellt am 27.07.2011 von S. Arndt
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