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Übertragung von Stillen reserven in das Ausland
Steuerberater in Köln: Stille Reserven
Als stille Reserven bezeichnet man den Unterschied zwischen dem gemeinen Wert und dem Buchwert eines Wirtschaftsguts. In der Regel sind stille Reserven bei der Veräußerung des betreffenden Wirtschaftsguts zu versteuern.
Übertragung von stillen Reserven
§ 6b Einkommensteuergesetz (EStG) sieht jedoch zum Beispiel für Immobilien unter gewissen Umständen eine Steuerverschiebung vor, das heißt, die stillen Reserven sind nicht steuerfrei, sondern werden auf eine andere, neu angeschaffte Immobilie übertragen.
Dadurch bleiben die stillen Reserven im Unternehmen und sind zwar nicht steuerfrei, müssen aber auch nicht sofort der Besteuerung unterworfen werden. Voraussetzung für die Erlangung dieses Vorteils ist unter anderem,
- dass die veräußerte Immobilie für mindestens sechs Jahre zu einem inländischen Betriebsvermögen (Anlagevermögen) gehört hat und
- dass die neu erworbene Immobilie ebenfalls zum Anlagevermögen einer deutschen Betriebsstätte gehört.
Eingestellt am 16.12.2011 von S. Arndt
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