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Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen unterschiedlichen Betriebsvermögen
Steuerberater vorab informieren
Werden Wirtschaftsgüter zwischen zwei getrennten Betrieben verschoben oder von einem Einzelunternehmer auf eine Personengesellschaft übertragen, an der er beteiligt ist, muss dieser Vorgang in zwei Buchführungen berücksichtigt werden. Üblicherweise werden diese Buchführungen durch den Steuerberater erstellt oder betreut. Eine Absprache des gesamten Vorgangs ist im Vorfeld dringend angezeigt, denn andernfalls könnten sich steuerliche Nachteile ergeben.
Neuer Erlass des BMF
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun in einem umfangreichen Erlass hierzu geäußert. Seine Vorgaben sind in allen noch offenen Steuerfällen anzuwenden und somit nicht nur für anstehende Übertragungen, sondern auch rückwirkend. Sprechen Sie Ihren Steuerberater daher ggf. auf zurückliegende Jahre an.
Im Einzelnen
Bei der Überführung einzelner oder mehrerer Wirtschaftsgüter handelt es sich zum Zeitpunkt der Übertragung buchhalterisch grundsätzlich um eine
- Entnahme aus der abgebenden Firma und eine
- Einlage beim aufnehmenden Unternehmen.
Um einen Gestaltungsmissbrauch beim Ansatz des Buchwerts zu verhindern, hat das übernehmende Unternehmen eine Sperrfrist zu beachten. Es darf innerhalb von drei Jahren das übertragene Wirtschaftsgut weder privat entnehmen noch veräußern. Andernfalls wird rückwirkend auf das Übertragungsdatum der Verkehrswert des Wirtschaftsguts angesetzt und die aufgedeckten stillen Reserven werden besteuert.
Hinweis des Steuerberaters:
- Diese Regel bei der Übertragung gilt auch für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich nicht bilanzierungsfähig sind. Bei diesen muss der Unternehmer zur Sicherstellung der späteren Besteuerung der stillen Reserven und zur Überwachung der Sperrfrist eine spezielle Dokumentation führen. Dies gilt auch für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Kaufpreisen bis 1.000 €, die in der Bilanz pauschal in einem Sammelposten stehen und über fünf Jahre abgeschrieben werden.
Eingestellt am 25.07.2011 von S. Arndt
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