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Umsatzsteuer: Geschäftsführung in einer KG
Nach einem Urteil des BFH aus dem Jahre 2010 kann die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer KG umsatzsteuerrechtlich nicht selbstständig ausgeübt werden.
Dem folgt die Verwaltung durch eine Änderung in Abschnitt 2.2 Abs. 2 S. 3 UStAE. Für bis zum 30.6.2011 ausgeführte Umsätze wird aber nicht beanstandet, wenn die Tätigkeit eines Personengesellschafters trotz vertraglich vereinbartem Weisungsrecht als selbstständig im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG behandelt wird (BMF 2.5.11, IV D 2 - S 7104/11/10001; BFH 14.4.10, XI R 14/09).
Hinweis des Steuerberaters:
- Die Umsatzsteuerpflicht auf Leistungen eines Geschäftsführers kann - neben den daraus erwachsenden steuerlichen Deklarationspflichten - eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen. Im Einzelfall muss der Sachverhalt mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Eingestellt am 23.06.2011 von S. Arndt
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