Vereinfachte Einkommensteuererklärung ab 2013

Die Finanzverwaltung ist schon lange bemüht, bestehende Bürokratielasten fortlaufend abzubauen und die notwendigen administrativen Prozesse unter Einsatz modernster EDV zu optimieren.

Im Rahmen des Vorhabens KONSENS (koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) wird nun ein Plan konkret: die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Sie ist als optionales und kostenloses Serviceangebot des Fiskus gedacht. Hierbei werden die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die Steuererklärung steht dann vorausgefüllt zur Verfügung. Eingetragen sind

  • Name, Adresse und weitere Grundinformationen,
  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und
    Vorsorgeaufwendungen wie etwa Riester- und Rürup-Sparraten.
Wer seine Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater selbst anfertigt, sendet sie nach Prüfung und gegebenenfalls Ergänzung der Angaben an das Finanzamt. Die Finanzminister haben in mehreren Ausbaustufen folgende Eckpunkte festgeschrieben:
  • Die vorausgefüllte Steuererklärung wird erstmals im Laufe des Jahres 2013 in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt. Die Nutzung kann über die Dienste der Steuerverwaltung (bei Nutzung von ElsterFormular oder des ElsterOnline-Portals über www.elster.de) oder mit Hilfe kommerzieller Software erfolgen.
  • Die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen werden angezeigt und sind nach einer Prüfung übertragbar. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe ist damit nicht verbunden.
  • Da diese Informationen dem Steuergeheimnis unterliegen, wird höchstmögliche Datensicherheit gewährleistet. Die Daten kann nur der Steuerzahler selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen - beispielsweise sein Steuerberater oder sein Ehepartner - abrufen.
  • Die Dienste sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar; wiederholte Abrufe der Informationen sind möglich.
  • Im Rahmen des Vorhabens KONSENS werden weitere fachliche und technische Grundlagen zum Empfang und zur Weiterverarbeitung elektronischer Belege entwickelt, um das elektronische Besteuerungsverfahren schrittweise zu erweitern.

Steuerberater Hinweis:

Durch den zunehmenden EDV-Einsatz und die bundeseinheitliche Identifikationsnummer bietet KONSENS den Finanzbeamten auch effektivere Auswertungs-, Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten - faktisch auf Knopfdruck. Zudem werden immer mehr Institutionen (z.B. Banken, Unternehmen und Versicherungen) zur automatischen Übermittlung einer Fülle von Daten verpflichtet.



Eingestellt am 26.09.2011 von S. Arndt
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