Vorsicht bei unverbindlichen Auskünften durch das Finanzamt

Für den steuerlichen Laien ist die rechtliche Einordnung und Tragweite einer Auskunft des Finanzamts im Regelfal nicht abzusehen. Die Unterscheidung zwischen - grundsätzlich kostenpflichtiger - verbindlicher Auskunft und einer unverbindlichen Informationen kann aber im Einzelfall von immenser Bedeutung sein, wie der nachfolgende Fall zeigt.

Eine Diplom-Psychologin betrieb eine psychotherapeutische Praxis und erstellte psychologische Gutachten für Familiengerichte. Auf telefonische Anfrage und nach Vorlage zweier Gutachten erteilte ihr ein Mitarbeiter des Finanzamts die - nicht verbindliche - Auskunft, dass die Erstellung von Gutachten für Gerichte bei Ärzten/Zahnärzten und Heilpraktikern eine umsatzsteuerfreie heilberufliche Tätigkeit darstellt.

Bei einer späteren Betriebsprüfung beurteilte der Betriebsprüfer die Gutachtertätigkeit jedoch als umsatzsteuerpflichtig.

Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte in Köln

  • Die Umsatzsteuer bei den Heilberufen ist ein Dauerbrenner und von zahlreichen Besonderheiten geprägt. Die Beratung durch den spezialisierten Steuerberater ist vielfach unerlässlich.
Die Psychologin sah in dem Vorgehen des Finanzamts einen Verstoß gegen Treu und Glauben und klagte.

Doch der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben daran gehindert ist, einen der neuen Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, wenn sich die Rechtslage, die der unverbindlichen Auskunft zugrunde gelegen hat, ändert. Im Urteilsfall war zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch das Finanzamt die Umsatzsteuerfreiheit noch zutreffend, wurde aber später durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben.

Hinweis des Steuerberaters:

  • Telefonische und unverbindliche Auskünfte der Finanzbehörden sind mit Vorsicht zu behandeln. Anträge auf verbindliche Auskünfte sollten Sie ausschließlich über einen Steuerberater stellen, da die rechtlichen Voraussetzungen für Anträge auf verbindliche Auskünfte sorgfältig geprüft werden müssen.


Eingestellt am 08.08.2011 von S. Arndt
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