Wann ist ein Dozent selbständig tätig?

Die Unterscheidung, ob eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist für den Steuerberater und in der Folge für das Finanzamt eine immer wieder auftauchende Frage.

In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entschiedenen Fall war der Kläger beim Besucherdienst des Deutschen Bundestags beschäftigt. Er übte als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis eine Dozententätigkeit aus. Zu seinen Aufgaben gehörte es, in Vorträgen und Führungen im Bereich der Liegenschaften des Deutschen Bundestags die Gäste insbesondere über die deutsche Parlamentsgeschichte, über Funktion, Struktur und Arbeitsweise der deutschen Volksvertretung sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu informieren.

Das FG hat darin eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gesehen. Die Richter begründen ihre Auffassung im Wesentlichen damit, dass eine Weisungsgebundenheit nicht gegeben war. Der Kläger konnte bei den Besucherführungen in besonderer Weise auf eigenes Wissen und persönliche Erfahrungen zurückgreifen. Er konnte unmittelbar auf die Interessen der Besucher eingehen und dadurch eine schnelle, situative und auf Reaktionsfähigkeit angelegte Lehrtätigkeit ausüben. Konkrete Vorgaben zur Gestaltung der Vorträge machte die Bundestagsverwaltung darüber hinaus nicht. Daher beurteilte das FG die Leistungen des Dozenten als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit.

Steuerberater Hinweis:

  • Die Entscheidung zeigt wieder einmal, wie schwer die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit in der Steuerberaterpraxis ist. Sie sollten daher die konkrete Beschäftigungssituation immer im Vorfeld eines Arbeitsvertrags oder eines Vertrags zur freien Mitarbeit mit uns durchsprechen. Neben der steuerrechtlichen Einordnung können wir dabei auch die sozialversicherungsrechtliche Situation prüfen.


Eingestellt am 13.09.2011 von S. Arndt
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)