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		<title>Kommentare zu Trotz ärztlich verordneter Wassergymnastik:  Fitnessstudiobeiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen</title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Geklagt hatte eine Frau, der ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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