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		<title>Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen: Essen auf Rädern  </title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Als Steuerberater weisen wir unsere Mandanten immer wieder darauf hin: Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 €, steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Steuerzahler...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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