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		<title>Kommentare zu Ruhegehaltszahlungen für Knappschaftszahnärzte</title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte sind nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erfassen. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Witwengeldzahlungen...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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