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		<title>Kommentare zu Schuldzinsenabzug nach Verkauf der Immobilie</title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Steuerberater Köln für Vermieter: Aktuell Schuldzinsen können grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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