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		<title>Kommentare zu Steuerberater Köln informiert: So setzen Sie Auslandsspenden ab</title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Seit April 2010 lassen sich Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Einrichtungen in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Einkommensteuerfällen auch dann als Sonderausgaben absetzen, wenn die Einrichtungen ihren Sitz nicht in Deutschland...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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