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		<title>Kommentare zu Vorsteuerabzug: Gemischt genutzte Grundstücke in GmbH</title>
		<link>http://www.steuerberater-bonn.de/Aktuelles</link>
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Auch eine GmbH hat bei einem nur teilweise für unternehmerische Zwecke genutzten Objekt aufgrund der Seeling-Rechtsprechung ein Wahlrecht, das gesamte Gebäude ihrem Unternehmensvermögen zuzuordnen. In diesem Zusammenhang nimmt der BFH folgende...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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