Jahresabschluss
Zu den Kernpompetenzen des Steuerberaters zählt die die Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung für Ärzte und Zahnärzte.
Einnahme-Überschussrechnung
Mit der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt der Steuerberater den Gewinn der Arztpraxis/Zahnarztpraxis. Der Unterschied zur Bilanzierung ist dabei im Wesentlichen, dass die Gewinnermittlung nicht auf einer periodengerechten Zuordnung aller Erträge und Aufwendungen beruht, sondern das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip gilt. Das heißt, dass allein der Zeitpunkt des Geldeingangs oder Geldausgangs entscheidend ist. Durchbrochen wird dieses Prinzip nur durch wenige Ausnahmen.Ihr pluspunkt:
Wir unterstützen Sie als Steuerberater in Bonn bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung. Dabei legen wir großen Wert auf die Kommunikation zwischen Steuerberater und Mandant, um langfristig die Ziele des Unternehmens planungssicher sowie steuergestaltend zu fördern.
Wir unterstützen Sie als Steuerberater in Bonn bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung. Dabei legen wir großen Wert auf die Kommunikation zwischen Steuerberater und Mandant, um langfristig die Ziele des Unternehmens planungssicher sowie steuergestaltend zu fördern.
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