Steuerabwehr

Im Bereich der Steuerabwehr sind wir interdisziplinär tätig an den Schnittpunkten des Steuerrechts zum Zivilrecht und zum Strafrecht.

So vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei steuerlichen Betriebsprüfungen genauso wie in Einspruchsverfahren beim Finanzamt und in Klageverfahren, z.B. bei Steuerhinterziehung, vor den Finanzgerichten. In Köln sowie vor allen anderen deutschen Finanzgerichten. Ebenso sind wir tätig bei Nichtzulassungsbeschwerden und in Revisionen vor dem BFH.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir kompetenter und rechtssicherer Berater bei der Umsetzung strafbefreiender Selbstanzeigen bis hin zur Steuerstrafverteidigung in Fällen der Steuerhinterziehung.

Insbesondere werden wir auch beauftragt bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen Steuerberater.


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