Steuerberaterkosten

Für jeden potenziellen Mandanten stellt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme zu einem neuen Steuerberater in Bonn- neben der Qualität der Beratung - auch die Frage nach den Kosten.

Grundsätzlich sind die meisten Tätigkeiten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen. Deren Anwendung ist für den Laien nicht immer direkt übersichtlich, sie lässt dem Steuerberater darüber hinaus an vielen Stellen das Ermessen darüber zu, wie im konkreten Fall die Gebühren zu berechnen sind. Die Gebührenhöhe bestimmt sich dabei nach der Tätigkeit im Einzelfall.

Aspekte der Gebühr sind

  • der finanzielle Wert der Tätigkeit für den Mandanten,
  • die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit,
  • der Zeitaufwand sowie
  • die Haftung in der jeweiligen Sache.

Um eine gewisse Transparenz in die Steuerberaterkosten zu bringen wählen wir häufig - dort, wo dies ausdrücklich zugelassen ist - die Möglichkeit der Pauschalvereinbarung. Dies hat den großen Vorteil, dass sowohl Steuerberater als auch Mandant von Anfang wissen, welche Gebühren anfallen. Aus unserer Sicht ist diese Regelung hervorragend dazu geeignet, Überraschungen und damit Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Vereinbarung von Stundensätzen. Diese sollten nach Qualifikation des Mitarbeiters gestaffelt sein. Die Abrechnungseinheit ist dabei nach unserem Verständnis von fairen Gebühren immer ein genauer Minutentakt. Alle Tätigkeiten werden dazu von jedem Mitarbeiter exakt aufgezeichnet.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass grundsätzlich zu jeder Beauftragung eines Steuerberaters ein Gespräch über die Gebühren zu führen ist. Bei Fragen sprechen Sie uns in unserem Büro in Bonn einfach an, wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.


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