Steuerberater in Bonn für Ärzte und Zahnärzte

Wenn auch das Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen gilt, so weist doch jede Branche ihre Besonderheiten auf. Eine darauf ausgerichtete Spezialisierung bedeutet für unsere Mandanten in allen Bereichen der täglichen Arbeit eine qualitativ hochwertige Beratung.

Steuerberater in Bonn für Ärzte und Zahnärzte

Im Rahmen der Steuerberatung für Freiberufler hat die Betreuung von selbständigen und angestellten Ärzten und Zahnärzten in unserer Kanzlei einen besonderen Stellenwert. Neben der laufenden Buchführung und Lohnbuchführung sowie der Erstellung von Gewinnermittlungen und Steuererklärungen umfasst unsere Tätigkeit eine spezielle, auf den Beruf abgestimmte betriebswirtschaftliche Analyse und Planung.

Ferner setzen wir die rechtlichen Besonderheiten der Heilberufe in individueller Beratung steueroptimierend für unsere entsprechenden Mandanten um.

Rechtsanwalt für Ärzte und Zahnärzte

Neben den steuerlichen Komponenten gehört zu einer umfassenden Beratung immer auch die rechtssichere Vertragsgestaltung in allen Bereichen der beruflichen Tätigkeit.

Dem Steuerberater ist gesetzlich die Rechtsberatung weitgehend untersagt, sofern nicht ein steuerrechtlicher Schwerpunkt betroffen ist. Alle juristischen Tätigkeiten für Ärzte und Zahnärzte übernimmt Herr Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt im Rahmen seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit. So ist die umfassende Beratung aus einer Hand gesichert.

Unsere besonderen Leistungen für Ärzte und Zahnärzte in Bonn im Überblick

  • Rechtsformwahl für Ärzte/Zahnärzte
  • Sanierung einer Arztpraxis/Zahnarztpraxis
  • Relevante Verfahren bei den Finanzgerichten

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