Außergewöhliche Belastungen: Schulkosten für hochbegabte Kinder

Kosten für eine Schule für Hochbegabte können die Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich abziehen, wenn der Schulbesuch medizinisch notwendig war.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Eltern eines hochbegabten Kindes mit einem Intelligenzquotienten von 133 den Rücken gestärkt, das zunächst eine Grundschulklasse übersprang und dann ein „normales“ Gymnasium besuchte. Da das Kind dort verhaltensauffällig wurde, empfahlen der Allgemeine Sozialdienst und die Hausärztin den Besuch einer besonderen Hochbegabtenschule in Schottland. Die Unterbringung sei therapeutisch notwendig, um einer Fehlentwicklung des Kindes entgegenzuwirken. Ein nachträglich hinzugezogener Amtsarzt bestätigte die Diagnose. Eine entsprechende deutsche Schule für Kinder dieser Altersgruppe fanden die Eltern nicht.

Die Kosten für den Schulbesuch von ca. 25.000 € pro Jahr machten die Eltern schließlich in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten nicht und bemängelte, dass die Eltern die medizinische Notwendigkeit der Internatsunterbringung nicht durch ein zuvor erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen hatten.

Der BFH hält diese Sichtweise des Finanzamts für zu streng; ein solches Attest sei nicht zwingend erforderlich. Auch andere, später eingeholte Nachweise genügen für den steuerlichen Abzug. In einem zweiten Rechtsgang muss das Finanzgericht jetzt noch entscheiden, ob der Schulbesuch tatsächlich medizinisch angezeigt war. Wegen der wohlwollenden Entscheidung des BFH und den eindeutigen Empfehlungen der hinzugezogenen Fachleute stehen die Chancen für die Eltern gut.

Hinweis Ihres Steuerberaters in Köln:

  • Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur steuermindernd aus, soweit sie einen bestimmten Eigenanteil - die sogenannte zumutbare Belastung - übersteigen. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben, ob Sie verheiratet sind und wie hoch Ihre Einkünfte sind.


Eingestellt am 24.10.2011 von S. Arndt
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