Darlehen zwischen GmbH und GmbH-Gesellschafter

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wird regelmäßig bei vertraglichen Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern thematisiert. Vor Abschluss solcher Verträge sollte grundsätzlich der Steuerberater hinzugezogen werden, um Probleme mit dem Finanzamt erst gar nicht entstehen zu lassen.

In der Regel lassen sich Gesellschafter von den mittelständischen GmbHs, an denen sie beherrschend beteiligt sind, Geschäftsführergehälter auszahlen.

Diesen Zahlungen liegt grundsätzlich ein schriftlicher Anstellungsvertrag zugrunde. Werden die dort beschriebenen Modalitäten - beispielsweise die Auszahlung des Gehalts zum jeweiligen Monatsende - nicht eingehalten, führt dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Dann sind die Gehaltsaufwendungen bei der GmbH nicht abziehbar und werden dem Gesellschafter als Ausschüttung zugerechnet.

Auch Darlehensverträge können betroffen sein: Gewährt eine GmbH ihrem Gesellschafter ein Darlehen und zahlt der Gesellschafter dafür nicht ausreichend Zinsen, stellt diese Vorteilsgewährung eine vGA dar.

Hinweis des Steuerberaters:

  • Bei Anstellungs- oder Darlehensverträgen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sollten Sie dringend darauf achten, die vereinbarten (Zahlungs-)Modalitäten einzuhalten.


Eingestellt am 29.07.2011 von S. Arndt
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