Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Nachweis für das Finanzamt

Für Arbeitnehmer stellen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vielfach einen wesentlichen Abzugsposten in der Einkommensteuererklärung dar.

Auf eine besondere Fallkonstellation möchten wir als Steuerberater aufmerksam machen:

Machen Sie als Arbeitnehmer für Ihre Pendelstrecke von der Wohnung zum Büro oder zur Werkstatt eine unüblich hohe Gesamtkilometerzahl geltend, sollten Sie dem Finanzamt entsprechende Nachweise vorlegen. Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht zur förmlichen Aufzeichnung der Fahrten. Das bedeutet aber nicht, dass die Finanzbeamten Ihre Angaben ungeprüft übernehmen müssen.

In einem kürzlich entschiedenen Fall konnten bei der Fachschulrätin einer Hochschule die tatsächlich angefallenen beruflichen Fahrten zwischen ihren verschiedenen Wohnungen und ihrer Arbeitsstätte mangels Aufzeichnungen nicht exakt ermittelt werden. Daraufhin schätzte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. So etwas kann vor allem dann passieren, wenn ein Beruf keine tägliche Präsenz an der Arbeitsstelle voraussetzt und dennoch - wie im Urteilsfall - 36.000 km Fahrleistung im Jahr geltend gemacht werden.

Daher sind Sie als Arbeitnehmer trotz fehlender Aufzeichnungspflicht im Eigeninteresse gehalten, die für die Besteuerung maßgeblichen Umstände klar, vollständig und plausibel und damit so darzulegen, dass sich der jeweilige Sachbearbeiter ein Bild von diesen machen kann. Diese freiwillige Dokumentation dient dann der Entscheidung darüber, ob Ihre geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich alle beruflich veranlasst sind und damit zu Werbungskosten führen.

Steuerberater Hinweis:

  • Sie haben keinen Anspruch darauf, dass sich die Schätzung im untersten Rahmenbereich bewegt. Bei groben Pflichtverletzungen kann sich das Finanzamt sogar an der oberen Grenze orientieren, sofern das Ergebnis wirtschaftlich vernünftig und möglich ist. Im Urteilsfall schätzten die Beamten die gefahrenen Kilometer anhand von möglichen Präsenztagen an der Arbeitsstelle und reduzierten sie um rund die Hälfte.


Eingestellt am 26.07.2011 von S. Arndt
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,1 bei 10 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)